Gleichwertigkeit in der Sicherheitsplanung

J. A.

Bedrohung, Einbruch, Panikraum

Gleichwertigkeit in der Sicherheitsplanung ist ein Grundsatz. Er besagt, dass es kein schwächstes Glied in einer Kette geben darf. Dennoch wird dieser Grundsatz bei mangelhafter oder nicht erfolgter Planung sehr häufig verletzt. So kommt es in der Praxis vor, dass die Eingangstür zum Juwelier eine hohe Einbruchhemmung aufweist, die Wand zum Nachbargeschäft jedoch aus Gipskarton besteht. Hier wird den Tätern förmlich eine Einladung erstellt, den Weg des geringsten Widerstandes zu gehen.

Kritisch wird es, wenn Gefahr für Leib und Leben durch Planungsfehler besteht. Etwa bei Sicherheitsbereichen wie einem Schutzraum, einem Panikraum (Panic Room) oder auch bei Gefängnissen. So sind beispielsweise 2018 vier Gefangene aus der JVA Plötzensee über einen Heizungsraum geflohen. Aus dem Raum heraus blieb genügend Zeit, um ungestört eine weniger gesicherte Lüftungsöffnung zu „demontieren“. Auch 2019 gelang einer als gefährlich eingestufter Person aus selbiger Anstalt die Flucht, woraus eine Gefahr für die Öffentlichkeit resultiert.

Geht es um Ihre direkte Sicherheit wie z. B. bei einem Panikraum, kommen Sie mit Themen wie Beschuss, Ansprengung, Einbruchhemmung oder Brandschutz in Berührung. Bei solch kritischen Themen, ziehen Sie bitte den Rat von Experten hinzu oder lassen Sie die Planung komplett durch eine Fachfirma vornehmen. Hier geht es nicht um den Verlust von Wertsachen, sondern um den Schutz des Wertvollsten was wir haben; dem Leben. Gerne sind wir bei der Auswahl der Experten oder einer ganzheitlichen Planung & Beratung für Sie tätig.

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