Ein Einbruch ist kein Verbrechen

Blogbeitrag Verbrechen und Vergehen

Wussten Sie, dass rechtlich gesehen ein Einbruch ein Vergehen und kein Verbrechen ist? Verbrechen sind laut § 12 des StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, wohingegen Vergehen rechtswidrige Taten sind, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind. Somit sind 2014 rund 150.000 Vergehen in Deutschland zu beklagen, welche sich auf einen Einbruch beziehen. Die Auswirkungen dieser „Vergehen“ bei den Opfern sind recht vielfältig. Neben einem materiellen Schaden bleiben bei vielen Opfern Angst- und Panikzustände über einen langen Zeitraum oder gar für immer bestehen. Gerade diese psychischen Leiden haben bisher keinen Einfluss auf ein etwaiges Strafmaß.

So fordert der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), dass „die psychischen Beeinträchtigungen der Einbruchsopfer zugrunde gelegt werden sollten, wenn es um die Auswirkungen der Taten geht“. Auch ein höheres Strafmaß wie vom Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag, Volker Kauder, angeregt, unterstützt der BDK. Hier hat man die Erfahrung gemacht, dass ein abschreckendes Element bzgl. höherer Strafen Wirkung zeigt. In der Praxis fallen Urteile oftmals milde aus und Strafen werden zur Bewährung ausgesetzt. Richter urteilen weit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft und begnügen sich teils mit einer mündlichen Zurechtweisung auch bei organisierten Banden und vorbestraften Tätern. Was bleibt, ist der Schreck und die Unsicherheit der Opfer, welche in den meisten Fällen auf sich alleine gestellt sind. Als gemeinnütziger Verein bietet hier der Weiße Ring Hilfe für Gewaltopfer in Deutschland.

Auch wenn rund 40 % der Einbruchsversuche scheitern, ist es ratsam Vorkehrungen zu treffen, damit Ihnen niemand Fremdes in Ihrem Haus über den Weg läuft. In meinem letzten Beitrag habe ich auch auf Betrugsversuche an der Tür hingewiesen, welche von der Bremer Polizei zusammen getragen worden sind. Hier geht Bremen mit einem guten Beispiel voran; muss es aber auch, denn Bremen ist was Einbrüche und Betrugsmaschen angeht ganz weit vorne in der Statistik.

Rüsten Sie sich, folgen Sie den Ratschlägen der Beratungsstellen zum Schutz Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung. Nutzen Sie unsere Tipps zur Einbruchsvermeidung und nehmen Sie die Gefahr nicht auf die leichte Schulter. Als letzte Konsequenz bietet ein Panikraum bzw. „Panic Room“ für den Fall der Fälle einen sicheren Schutz bis Hilfe eingetroffen ist. Dieser Schutzraum hält Eindringlinge auf Distanz und verschafft Ihnen einen zeitlichen Vorteil bis Unterstützung bei Ihnen ist. Vermeiden Sie Konfrontationen mit Eindringlingen und geben Sie Ihrer Familie ein Plus an Sicherheit, damit die Angst nicht Ihren Alltag bestimmt.

About the author

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner