Wussten Sie, dass rechtlich gesehen ein Einbruch ein Vergehen und kein Verbrechen ist? Verbrechen sind laut § 12 des StGB rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind, wohingegen Vergehen rechtswidrige Taten sind, die im Mindestmaß mit einer geringeren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bedroht sind.Continue Reading